Nach Nachfrage aufgrund der Unsicherheit der Patienten bezüglich verschobener oder gar ausfallender Spinraza Erhaltungsdosen durch organisatorische Schwierigkeiten aufgrund des Coronovirus, bekam Patientenstimme SMA folgendes Statement per Mail vom SMA Service Center zugesandt:

Ärzte sollten sich bei der Behandlung mit Spinraza® (Nusinersen) an die Fachinformation halten und nach ihrer eigenen klinischen Erfahrung handeln.

Gemäß der Fachinformation liegen folgende Informationen zu einer ausgelassenen oder verspätet applizierten Dosis vor:

„Wenn eine Aufsättigungsdosis verspätet appliziert oder ausgelassen wird, sollte Spinraza® so bald wie möglich- mit einem Abstand von mindestens 14 Tagen zwischen den Dosen- verabreicht werden und die Behandlung sollte in der verordneten Häufigkeit fortgesetzt werden. Wenn eine Erhaltungsdosis verspätet appliziert oder ausgelassen wird, sollte Spinraza® so bald wie möglich verabreicht und die Behandlung alle 4 Monate fortgesetzt werden.“ (Auszug aus der Spinraza® Fachinformation Stand August 2019)

Falls eine Spinraza®-Gabe während der Erhaltungsphase über einen längeren Zeitraum nicht appliziert werden kann, sollte mit dem behandelnden Arzt/Ärztin besprochen werden, ob mit einer erneuten Aufsättigungsphase begonnen werden muss.

Wir empfehlen eine frühzeitige individuelle Kontaktaufnahme des jeweiligen Patienten mit seinem/ihrem behandelnden Zentrum/behandelnden Arzt/Ärztin um das Vorgehen in der aktuellen Situation individuell besprechen zu können.

Anbei das Statement zum Download

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@patientenstimmesma@storiethek.net

“Patientenstimme SMA“, ist eine Initiative von selbst von SMA Betroffenen zur Interessenvertretung SMA-Betroffener, die seit 09.01.2019 in Form eines nicht eingetragenen Vereins agiert.

Der Verein hat den Zweck der Verbindung zur gegenseitigen Unterstützung, des Austauschs, der Information, und der gemeinsamen Wahrnehmung der Interessen,von Betroffenen einer spinalen Muskelatrophie (SMA) in sämtlich thematisch relevanten Angelegenheiten, sowie die Kommunikation und Vertretung der Interessen durch selbst von spinaler Muskelatrophie betroffene Mitglieder. Der Satzungszweck soll durch Dialog und Zusammenarbeit der Mitglieder und Dritter, einschließlich anderen Interessenverbänden, medizinischem Fachpersonal, Unternehmen der Pharmazie, Hilfsmittelversorgung und Weiteren, relevanten Institutionen, Dienstleistern und Anderen, unter Verwendung eigens administrierter, unabhängiger Plattformen, Webseiten, Blogs, Foren, Mailinglisten und sonstigen Kommunikationsmitteln erreicht werden.

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