Wie allgemein bekannt, stehen die Geschäftspraktiken des Meta-Konzerns oft in der Kritik. Die Praktiken zur gewinnbringenden Umsetzung des eigentlichen Geschäft des Datenhandels beissen sich häufig mit dem augenscheinlichen social Media Geschäft und führen daher stätig zu Klagewellen gegen den Meta-Konzern. Siehe dazu auch “War’s das dann bald mit Meta?

So sieht sich der Meta-Konzern nun mit einer Zahlung von 567 + 375 Millionen Dollar an einen Entschädigungsfond konfrontiert. Das 68 seitige Urteil des Richters in Santa Fe / New Mexico bringt die im allgemeinen bekannten Vorwürfe sehr gut auf den Punkt und zeigt auch die besorgnisserregenden Konsequenzen der Netzwerke auf die damit einhergehende gemeinsame Belastung der Gesellschaft der “realen Welt”:

Zitate aus dem Urteil:

Meta knowingly designed its platforms to maximize engagement, including in ways that are harmful to teenagers, and does not adequately disclose the risks of harm to its users.

Meta hat seine Plattformen bewusst so gestaltet, dass die Nutzerinteraktion maximiert wird – auch auf eine Weise, die für Jugendliche schädlich ist –, und klärt dabei seine Nutzer aber nicht ausreichend über die damit verbundenen Risiken auf.

Meta’s engagement features encourage and facilitate problematic interactions between adults and children.

Die Interaktionsfunktionen von Meta fördern und erleichtern problematische Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kindern.

Meta’s conduct is a cause of and significantly contributes to the youth mental health crisis in New Mexico.

Das Verhalten von Meta ist die maßgebliche beitragende Ursache für die Krise im Bereich der psychischen Gesundheit von Jugendlichen in New Mexico.

Applying the factory analogy and the public right element to the present case, the Court finds and concludes, on the basis stated more specifically elsewhere in this decision, that the effects of Meta’s activities constitute a public nuisance such that abatement is an appropriate remedy.
The Court considers Meta’s platforms to be analogous to the factory, the advertising and other content displayed on those platforms to be what is produced by the factory, and the psychological harm to and sexual exploitation of children to be the pollution that must be abated.
With regard to the public right element, the Court finds and concludes that, just as noxious pollution produced by the factory can harm the common public right to reasonably clean air, the harmful effects of Meta’s platforms on children do not stay contained by its platforms and, instead, migrate to the internet as a whole and, perhaps most concerning, to the real world and create a common, societal burden on and harm to the affected children and their families and schools, as well as hospitals and law enforcement.

Unter Anwendung der Fabrikanalogie und des Elements des öffentlichen Rechts auf den vorliegenden Fall stellt das Gericht auf der Grundlage der an anderer Stelle in dieser Entscheidung näher dargelegten Gründe fest und kommt zu dem Schluss, dass die Auswirkungen der Aktivitäten von Meta eine öffentliche Belästigung darstellen, sodass eine Unterbindung eine angemessene Abhilfemaßnahme ist. Das Gericht betrachtet die Plattformen von Meta als analog zur Fabrik, die auf diesen Plattformen angezeigte Werbung und sonstigen Inhalte als das, was von der Fabrik produziert wird, und den psychischen Schaden sowie die sexuelle Ausbeutung von Kindern als die Umweltverschmutzung, die beseitigt werden muss. Was den Aspekt des öffentlichen Rechts betrifft, stellt das Gericht fest und kommt zu dem Schluss, dass – ebenso wie die von der Fabrik verursachte schädliche Umweltverschmutzung das allgemeine öffentliche Recht auf angemessen saubere Luft beeinträchtigen kann – die schädlichen Auswirkungen der Plattformen von Meta auf Kinder nicht auf diese Plattformen beschränkt bleiben, sondern sich stattdessen auf das gesamte Internet und – was vielleicht am besorgniserregendsten ist – auf die reale Welt über und verursachen eine gemeinsame gesellschaftliche Belastung sowie Schäden für die betroffenen Kinder und ihre Familien und Schulen sowie für Krankenhäuser und Strafverfolgungsbehörden.

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