Am 28. Juni 2025 ist das am 16. Juli 2021 erlassene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten.

Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen für mehr Inklusion in vielen Bereichen sorgen.

So müssen nun z.B. diverse Online-Auftritte für viele Dienstleistungen gewisse Anforderungen verpflichtend erfüllen. Auch z.B. im Bankwesen und im Bereich der Personenbeförderung und anderen Dienstleistungen gibt es künftig verpflichtende Regelungen z.B. für Zugänge zu Terminals. Leider gibt es hier aber lange Übergangsfristen wodurch es in einigen Bereichen immernoch so weiter geht wie bisher.

Mehr dazu auf der Webseite zum BFSG

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