Wie in einer heutigen Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu lesen, sollen die Prüf und Genehmigungsverfahren bei Menschen mit komplexen Behinderungen, die einen Bedarf an speziell ausgestattete Hilfmitteln haben, nun auch, wie zuvor für Menschen die an ein SPZ oder MZEB angebunden sind, ebenso vereinfacht werden.

Nach Nachfrage, ob sich dies denn wirklich so verhält, kam folgenden Antwort:

Zitat der Antwortmail

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Von Seiten der Geschäftsstelle des G-BA gerne folgende ergänzende Information: Von den heute beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie sollen alle profitieren, auch die, die nicht in einem SPZ oder MZEB in Behandlung sind und auch nicht nur Kinder und Jugendliche. (Bei den Richtlinienänderungen geht es generell um Regelungen zur Konkretisierung der Inhalte/Angaben von Verordnungen.)

Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1241/

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